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Ausbildungskonzept für die Praxisausbildung

Jugendzentrum Heiligenhafen

1. Vorstellung der Einrichtung

1.1 Träger

Träger des Jugendzentrums Heiligenhafen ist die Stadt Heiligenhafen.

Jugendzentrum Heiligenhafen
Friedrich-Ebert-Straße 39
23774 Heiligenhafen
Telefon: 04362 / 3911
E-Mail:

1.2 Personelle Ausstattung

Das Jugendzentrum Heiligenhafen ist mit einer hauptamtlichen sozialpädagogischen Fachkraft (staatlich anerkannter Erzieher) besetzt. Die fachliche Anleitung der Praktikantinnen und Praktikanten erfolgt durch diese qualifizierte Praxisanleitung.

1.3 Lage und Einbindung

Das Jugendzentrum befindet sich im westlichen Stadtgebiet Heiligenhafens. Durch einen baulichen Anbau ist es mit der Mensa der Offenen Ganztagsschule verbunden und steht in enger räumlicher und inhaltlicher Verbindung zur Theodor-Storm-Schule (Grundschule). Dadurch ergeben sich vielfältige Kooperations- und Lernmöglichkeiten im Bereich schulbezogener Jugendarbeit.

1.4 Pädagogisches Konzept

Das Jugendzentrum Heiligenhafen ist ein nicht kommerzieller, freiwilliger Treffpunkt der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit verlässlichen Strukturen. Die Angebote richten sich an Kinder (7–12 Jahre) sowie an Jugendliche (12–18 Jahre) aus Heiligenhafen und dem Umland.

Grundlage der pädagogischen Arbeit ist ein lebenswelt- und sozialraumorientierter Ansatz. Die Kinder und Jugendlichen erhalten Zeit, Raum und Unterstützung, um soziale, demokratische und persönliche Kompetenzen zu entwickeln. Sie lernen, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte konstruktiv zu lösen sowie ihre Interessen und Bedürfnisse zu artikulieren.

Demokratische Grundwerte wie Toleranz, Mitbestimmung, Verantwortung sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten sind zentrale Bestandteile der Arbeit. Die Besucherinnen und Besucher werden aktiv in Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse eingebunden und erleben Selbstwirksamkeit.

Durch die kontinuierliche Präsenz einer pädagogischen Fachkraft steht den Kindern und Jugendlichen eine verlässliche Ansprechperson für persönliche Anliegen, Konflikte und Herausforderungen des Alltags zur Verfügung.

1.5 Gruppengrößen

Die Gruppengröße variiert abhängig vom Angebot und liegt in der Regel zwischen fünf und fünfzig Teilnehmenden.

1.6 Besonderheiten der Einrichtung

Das Jugendzentrum verbindet offene Angebote mit projektorientierter Arbeit. Schwerpunkte liegen u. a. in der Medienpädagogik, kreativen Bildungsangeboten (z. B. Zauberkurse), erlebnispädagogischen Maßnahmen sowie in der Beteiligungsarbeit in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendbeirat.


2. Zielsetzung der Praxisausbildung

Ziel der Praxisausbildung ist es, den Praktikantinnen und Praktikanten einen fundierten Einblick in die Arbeitsfelder der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, theoretische Inhalte der Fachschulausbildung mit praktischen Erfahrungen zu verknüpfen und ihre berufliche Haltung weiterzuentwickeln.

Die Praxisausbildung dient der Förderung fachlicher, methodischer, sozialer und personaler Kompetenzen im Hinblick auf das Berufsbild der Erzieherin bzw. des Erziehers.


3. Lernfelder der Praxisausbildung

Die Praxisausbildung umfasst insbesondere folgende Lernfelder:

  • Planung, Vorbereitung und Durchführung offener Angebote

  • Beziehungsaufbau und Beziehungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen

  • Beratung und Begleitung bei individuellen Problemlagen

  • Mitgestaltung gendersensibler Angebote

  • Animatorische Begleitung im offenen Treff

  • Mitarbeit bei Projekten und Sonderaktionen
    (z. B. Veranstaltungen, Zauber-AG, Medienarbeit, Erlebnispädagogik, Sozialraumerkundung, Mitarbeit im Kinder- und Jugendbeirat)

  • Teilnahme an Teamsitzungen, Vernetzungstreffen und Fortbildungen

  • Mitwirkung bei Ausflügen und Sonderveranstaltungen


4. Kompetenzorientierte Ausbildungsziele

4.1 Fachkompetenz

Die Praktikantin bzw. der Praktikant soll:

  • den gesetzlichen und konzeptionellen Auftrag der Offenen Kinder- und Jugendarbeit kennenlernen

  • Strukturen, Aufgaben und Arbeitsweisen des Jugendzentrums beschreiben können

  • Bedürfnisse, Interessen und Entwicklungsaufgaben von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen und pädagogisch einordnen

  • Grundlagen der sozialraum- und lebensweltorientierten Jugendarbeit anwenden

  • Kooperationsstrukturen und Netzwerke der Einrichtung kennenlernen

4.2 Methoden- und Handlungskompetenz

Die Praktikantin bzw. der Praktikant soll:

  • Methoden der Offenen Kinder- und Jugendarbeit anwenden

  • ein eigenes Projekt bzw. Angebot planen, durchführen, dokumentieren und reflektieren

  • pädagogische Situationen analysieren und bewerten

  • angemessene pädagogische Interventionen entwickeln und umsetzen

  • professionelle Beziehungen unter Berücksichtigung von Nähe und Distanz gestalten

4.3 Selbst- und Sozialkompetenz

Die Praktikantin bzw. der Praktikant soll:

  • die eigene Rolle als pädagogische Fachkraft reflektieren

  • Feedback annehmen und umsetzen

  • das eigene pädagogische Handeln kritisch hinterfragen

  • persönliche Stärken und Entwicklungsbedarfe erkennen

  • eine professionelle berufliche Haltung entwickeln


5. Anforderungen an Praktikantinnen und Praktikanten

Von den Praktikantinnen und Praktikanten wird erwartet:

  • Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

  • Motivation, Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein

  • Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Reflexion

  • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit

  • Empathie, Offenheit und Kommunikationsfähigkeit

  • Konfliktfähigkeit und Flexibilität

  • Einhaltung der Schweigepflicht sowie der Datenschutzbestimmungen

  • Bereitschaft zur Planung und Durchführung eigener Angebote oder Projekte


6. Kooperationen

Das Jugendzentrum arbeitet mit folgenden Kooperationspartnern zusammen:

  • Deutscher Kinderschutzbund (DKSB)

  • Offene Ganztagsschulen und Schulsozialarbeit

  • Theodor-Storm-Schule (Grundschule)

  • Warderschule (Gemeinschaftsschule)

  • Ambulante Teilstationäre Suchtberatung (ATS)

  • Stadtjugendpflegen im Kreis Ostholstein

  • Kreis Ostholstein

  • Stadtjugendring Heiligenhafen


7. Rahmenplan der Arbeitszeiten (Beispiel)

Der Einsatz erfolgt in der Regel im Zeitfenster von 12:00 bis 19:00 Uhr, freitags ggf. bis 22:00 Uhr im Rahmen von Veranstaltungen.

Die genauen Arbeitszeiten orientieren sich am Ausbildungsstand, an schulischen Anforderungen sowie an betrieblichen Erfordernissen und werden flexibel abgestimmt.